Mehr als drei Veranstaltungen
Gezählt wird je Kalenderjahr. Bis zu drei Abende mit Musikern lösen nach der Generalklausel keine Abgabepflicht aus, ab dem vierten ist die erste Schwelle genommen.
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Ein Wirt, der in einem Kalenderjahr mehr als drei Veranstaltungen mit selbständigen Musikern durchführt und dafür seit 2026 zusammen mehr als 1.000 Euro zahlt, ist zur Künstlersozialabgabe verpflichtet.
Beide Schwellen müssen zusammenkommen, die Zahl der Veranstaltungen und die Summe der Honorare. Die Abgabe geht an die Künstlersozialkasse, nicht an den Musiker, und sie kommt zum Honorar hinzu. Sie fällt auch dann an, wenn der Musiker dort selbst gar nicht versichert ist.
Quellen: Künstlersozialkasse, Informationsschrift Nr. 1 zur Künstlersozialabgabe, Stand Januar 2026 (kuenstlersozialkasse.de, Mediencenter Unternehmen und Verwerter), und Künstlersozialkasse, FAQ Unternehmen und Verwerter (kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter). Stand dieser Seite: September 2026. Die Seite gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Gezählt wird je Kalenderjahr. Bis zu drei Abende mit Musikern lösen nach der Generalklausel keine Abgabepflicht aus, ab dem vierten ist die erste Schwelle genommen.
Gemeint ist die Gesamtsumme aller Entgelte an selbständige Künstler in dem Jahr, nicht der einzelne Abend. Für 2025 lag die Grenze bei 700 Euro, davor bei 450 Euro.
Die Generalklausel erfasst Unternehmen, die künstlerische Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens nutzen und damit Einnahmen erzielen wollen. Bei einem Musikabend im eigenen Lokal ist das der Regelfall.
In der Aufzählung des Gesetzes stehen Verlage, Theater, Orchester, Rundfunk, Galerien und Werbeagenturen, also die Betriebe, die typischerweise Kunst verwerten. Für Unternehmen, die dort nicht genannt sind, greift die Generalklausel, und dort kommt es auf die Zahl der Veranstaltungen an. Die Künstlersozialkasse formuliert es so: abgabepflichtig sind auch Unternehmer, die jährlich mehr als drei Veranstaltungen mit selbständigen Künstlern organisieren und damit Einnahmen erzielen wollen.
Wer also einmal im Quartal einen griechischen Abend ansetzt, liegt bei vier Terminen und damit über der ersten Schwelle. Wer zweimal im Jahr spielen lässt, liegt darunter. Ob dann noch die zweite Schwelle überschritten wird, ergibt sich aus den Honoraren des ganzen Jahres, und zwar aus allen an selbständige Künstler gezahlten, nicht nur aus denen für Musik.
4,9 Prozent der gezahlten Entgelte beträgt der Abgabesatz für das Kalenderjahr 2026, nach der Übersicht der Künstlersozialkasse in ihrer Informationsschrift Nr. 1 mit Stand Januar 2026. Für 2023 bis 2025 lag er bei 5,0 Prozent, 2018 bis 2022 bei 4,2 Prozent. Festgesetzt wird er jedes Jahr bis zum 30. September für das folgende Kalenderjahr.
Die Abgabe trägt der Betrieb. Die Künstlersozialkasse hält fest, dass die Verwerter nicht berechtigt sind, ihren Anteil dem Künstler vom Entgelt abzuziehen oder ein entsprechend geringeres Entgelt zu vereinbaren. Als Rechenbeispiel: Bei einer vereinbarten Gage von 500 Euro gehen 500 Euro an den Musiker, und die Abgabe kommt zusätzlich an die Künstlersozialkasse.
Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler gezahlten Entgelte. Entgelt ist alles, was der Unternehmer aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten: Gagen, Honorare, Sachleistungen, auch Ausfallhonorare. Auslagen und Nebenkosten, die dem Künstler vergütet werden, gehören grundsätzlich dazu. Reisekosten im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen dagegen nicht.
Nicht in die Bemessungsgrundlage gehören außerdem die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, Zahlungen an eine KG oder OHG und Zahlungen an juristische Personen, also an eine GmbH, eine Unternehmergesellschaft, eine AG oder einen eingetragenen Verein. Umgekehrt ändert es nichts, wenn ein Musiker steuerlich als Gewerbetreibender eingestuft ist oder als Gruppe auftritt: Entgelte an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also an die übliche Band ohne eigene Rechtsform, zählen genauso mit wie das Honorar eines einzelnen Musikers.
Wer abgabepflichtig ist, meldet sich selbst bei der Künstlersozialkasse; die Kasse stellt die Abgabepflicht dann in einem Bescheid fest. Bis zum 31. März des Folgejahres wird auf dem Meldebogen mitgeteilt, wie hoch die Entgelte an selbständige Künstler im vergangenen Kalenderjahr waren. Für das laufende Jahr kommen monatliche Vorauszahlungen dazu, berechnet aus den Entgelten des Vorjahres. Liegt der monatliche Betrag bei höchstens 40 Euro, entfällt die Vorauszahlung.
Wer nicht rechtzeitig meldet, wird von der Künstlersozialkasse geschätzt, und die Schätzung lässt sich nur durch die konkrete Meldung korrigieren. Die Verletzung der Melde- und Aufzeichnungspflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das ist der eigentliche Grund, die Honorare eines Musikabends von Anfang an sauber abzulegen, neben der GEMA-Anmeldung und dem, was sonst vor dem ersten Abend zu klären ist: der Überblick für Wirte führt die Punkte zusammen.
Nach der Generalklausel des Künstlersozialversicherungsgesetzes besteht die Abgabepflicht, wenn in einem Kalenderjahr mehr als drei Veranstaltungen durchgeführt werden und die Summe aller Entgelte 1.000 Euro übersteigt. Der Betrag von 1.000 Euro gilt ab 2026, für 2025 waren es 700 Euro und davor 450 Euro.
Der Abgabesatz beträgt für das Kalenderjahr 2026 4,9 Prozent der gezahlten Entgelte. Für 2023 bis 2025 waren es 5,0 Prozent. Festgesetzt wird der Satz jedes Jahr bis zum 30. September für das folgende Kalenderjahr.
Nein. Die Künstlersozialkasse hält fest, dass die Verwerter nicht berechtigt sind, ihren Anteil in Form der Künstlersozialabgabe dem Künstler vom Entgelt abzuziehen oder ein entsprechend geringeres Entgelt zu vereinbaren.
Ja. Für die Abgabepflicht spielt es nach Auskunft der Künstlersozialkasse keine Rolle, ob der Künstler dort versichert ist. Sie gilt auch für Künstler, die nebenberuflich auftreten.
Die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, Zahlungen an eine KG oder OHG und Zahlungen an juristische Personen wie GmbH, Unternehmergesellschaft, AG oder eingetragenen Verein. Wer eine Band als GmbH bucht, zahlt für dieses Honorar also keine Abgabe.
Ich spiele griechische Abende in Restaurants und Tavernen in München und in Bayern, solo, im Duo oder mit meiner Gruppe. Wie ein erster Abend abläuft und was das Lokal dafür braucht, steht auf der Seite griechische Abende für Restaurants. Rufen Sie an, dann klären wir Raum, Besetzung und Termin.