Besetzung
Solo und Duo kommen ohne große Anlage aus. Eine Besetzung, die unverstärkt spielt, lässt sich über den Abend regeln, ohne dass jemand an einem Regler dreht.
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Maßgeblich für die Lautstärke von Livemusik im Restaurant ist der Immissionsrichtwert des Gebiets, in dem das Lokal liegt; einen eigenen Dezibelwert für Musik gibt es nicht.
Die Werte in der TA Lärm hängen am Gebietstyp, nicht an der Art der Musik. Ob eine Bouzouki spielt, eine Jazzband oder eine Anlage, ändert an der Zahl nichts; entscheidend ist, was am Immissionsort ankommt, und der liegt außerhalb des Gebäudes, nicht im Gastraum. Deshalb sind Wände, Fenster und die Richtung, in die der Musiker spielt, kein Nebenaspekt, sondern ein wesentlicher Teil der Antwort.
Zwei Umstände ändern den Wert: Nachts liegt er niedriger als am Tag, und draußen gilt nicht dasselbe wie drinnen, und zwar nicht nur graduell, sondern nach einer anderen Vorschrift.
Quellen: TA Lärm vom 26. August 1998, Nummern 1, 6.1 und 6.4 (verwaltungsvorschriften-im-internet.de); Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999, §§ 1 und 2, Stand 01.05.1999 (gesetze-bayern.de); § 5 Gaststättengesetz (gesetze-im-internet.de). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist, was die zuständige Behörde für Ihren Betrieb festlegt. Stand dieser Seite: September 2026.
Die TA Lärm nennt Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden, gestaffelt nach Gebiet. Für Wohn- und Mischlagen sind das tagsüber 60 dB(A) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten, 55 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten und 50 dB(A) in reinen Wohngebieten. Nachts liegen diese Werte bei 45, 40 und 35 dB(A). Für urbane Gebiete nennt sie 63 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts, für Gewerbegebiete 65 und 50.
Der Tag reicht dabei von 6.00 bis 22.00 Uhr, die Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr; nach Nr. 6.4 kann die Nachtzeit unter besonderen örtlichen oder betrieblichen Verhältnissen um bis zu eine Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. Der Sprung um 22.00 Uhr beträgt bei diesen drei Gebietstypen jeweils 15 dB(A); danach richtet sich, wie ein Abend geplant wird. Einzelne Geräuschspitzen dürfen die Richtwerte tags um 30 dB(A) und nachts um 20 dB(A) überschreiten.
Solo und Duo kommen ohne große Anlage aus. Eine Besetzung, die unverstärkt spielt, lässt sich über den Abend regeln, ohne dass jemand an einem Regler dreht.
Wo der Musiker sitzt, entscheidet mit. Nicht vor das offene Fenster und nicht mit der Spielrichtung zur Wohnbebauung. Geschlossene Fenster ab dem Abend kosten nichts und wirken sofort.
Wer den lauteren Teil des Abends vor 22.00 Uhr legt, bleibt im Tagwert und braucht danach nur noch einen ruhigen Ausklang. Früher anfangen schlägt leiser spielen.
Die TA Lärm zählt in ihrem Anwendungsbereich ausdrücklich auf, für welche Anlagen sie nicht gilt, und nennt dort neben Sportanlagen, Baustellen und sonstigen nicht genehmigungsbedürftigen Freizeitanlagen auch Freiluftgaststätten. Für die Terrasse oder den Garten greift also nicht dieselbe Vorschrift wie für den Gastraum.
In Bayern springt für Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauung die Biergartenverordnung ein. Sie legt die Tageszeit auf 7.00 bis 23.00 Uhr, setzt Tagwerte von 65, 60 und 55 dB(A) je nach Gebiet an und verlangt, Musikdarbietungen spätestens um 22.00 Uhr zu beenden. Ob Ihre Freifläche ein Biergarten in diesem Sinn ist, ist eine eigene Frage; sie wird unter Livemusik im Biergarten in Bayern behandelt. Der Überblick über alle Punkte vor einem Live-Abend steht unter Livemusik im Restaurant: was Sie vorher klären. Was neben dem Lärmschutz noch zu einem Live-Abend gehört, steht unter GEMA bei Livemusik im Restaurant und Künstlersozialabgabe bei Livemusik in der Gastronomie.
Ein kurzer Zettel im Hausflur oder ein Wort über den Zaun kostet nichts und nimmt der Sache die Spitze. Nennen Sie das Datum, die Uhrzeit und vor allem den Zeitpunkt, an dem Schluss ist. Wer weiß, dass es um 22.00 Uhr ruhig wird, hört anders zu als jemand, der das nicht weiß.
Halten Sie sich dann auch daran. Die zugesagte Endzeit ist der Punkt, an dem Vertrauen entsteht oder verloren geht, und sie ist gleichzeitig der Punkt, an dem der Lärmschutz ohnehin strenger wird.
Nach § 5 des Gaststättengesetzes können Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, jederzeit Auflagen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Nachbargrundstücke erteilt werden. Wer sein Gaststättengewerbe erlaubnisfrei betreibt, kann entsprechende Anordnungen bekommen. Eine Auflage kann die Musik also nachträglich einschränken.
Für Biergärten sieht die Bayerische Biergartenverordnung dasselbe von der anderen Seite vor: führen besondere Umstände zu nicht nur gelegentlichen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte, kann die zuständige Behörde abweichende Regelungen treffen. Wer die Zeiten und die Lautstärke einhält und im Zweifel vorher fragt, hat die bessere Ausgangslage.
Die TA Lärm nennt keinen Wert für Musik, sondern Immissionsrichtwerte je nach Gebiet: tags 60 dB(A) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten, 55 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, 50 dB(A) in reinen Wohngebieten. Nachts liegen diese drei Werte jeweils 15 dB(A) darunter.
Nein. Die TA Lärm nimmt Freiluftgaststätten ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Für Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauung setzt die Bayerische Biergartenverordnung eigene Tagwerte an: 65 dB(A) in Misch-, Kern- und Dorfgebieten, 60 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, 55 dB(A) in reinen Wohngebieten.
Die TA Lärm rechnet den Tag von 6.00 bis 22.00 Uhr und die Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr. Für Biergärten legt die Bayerische Biergartenverordnung die Tageszeit abweichend auf 7.00 bis 23.00 Uhr fest.
Nach § 5 des Gaststättengesetzes können Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, jederzeit Auflagen gegen schädliche Umwelteinwirkungen und gegen erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Nachbargrundstücke erteilt werden. Bei erlaubnisfreiem Betrieb sind entsprechende Anordnungen möglich.
An den Richtwerten ändert das nichts. Praktisch macht es einen Unterschied, ob jemand vorher Bescheid wusste und weiß, wann Schluss ist, oder ob ihn die Musik unangekündigt trifft.
Ich spiele solo, im Duo oder mit meiner Gruppe, und solo und Duo gehen auch ohne große Anlage. Zum Essen bleibe ich zurückhaltend, damit an den Tischen weiter geredet werden kann, und ziehe später an. Wie laut es bei Ihnen werden darf, besprechen wir vorher am Telefon. Mehr dazu auf der Seite griechische Abende für Restaurants und Tavernen.