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GEMA bei Livemusik im Restaurant

Muss ich Livemusik im Restaurant bei der GEMA anmelden, obwohl ich schon einen Hintergrundmusikvertrag habe?

Ein Wirt, der in seinem Lokal einen Abend mit Livemusik veranstaltet, meldet ihn bei der GEMA gesondert an, weil ein Vertrag über Hintergrundmusik Veranstaltungen nicht abdeckt.

Das trifft auch den Betrieb, der seit Jahren pünktlich für seine Hintergrundmusik zahlt und deshalb annimmt, damit sei alles erledigt. Für Veranstaltungen mit Livemusik in der Gastronomie führt die GEMA einen eigenen Tarif, U-V, und rechnet je Veranstaltung ab. Was ein Abend kostet, hängt an zwei Zahlen aus dem eigenen Betrieb: an der Größe des Raums und am Eintrittsgeld.

Quellen: GEMA, Musik in der Gastronomie anmelden (gema.de/de/musiknutzer/branchen/gastronomie), und GEMA-Tarif U-V für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern, Fassung gültig ab 01.04.2026 (gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-u-v). Stand dieser Seite: September 2026. Die Seite gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum der Hintergrundmusikvertrag den Abend nicht abdeckt

Auf ihrer Seite für die Gastronomie trennt die GEMA zwei Dinge voneinander. Das eine ist die Musik, die im Betrieb läuft, während gegessen wird. Das andere sind Veranstaltungen, und dazu zählt die GEMA ausdrücklich den Abend mit Live-Musik, die Barnacht und den Abend mit DJ. Der Satz dazu ist kurz: Veranstaltungen sind nicht über den Hintergrundmusikvertrag abgedeckt, sondern müssen separat angemeldet werden.

Für Veranstaltungen in der Gastronomie nennt die GEMA drei Tarife: U-V für Veranstaltungen mit Live-Musik, M-V für Veranstaltungen mit Tonträgern und VR-Ö als DJ-Tarif. Ein griechischer Abend mit Musikern läuft also über U-V. Wer stattdessen eine Anlage laufen lässt, landet in einem anderen Tarif, und wer beides an einem Abend macht, gibt das bei der Anmeldung am besten gleich so an.

Angemeldet wird über das Onlineportal der GEMA. Warten Sie damit nicht bis nach dem Abend: sobald der Termin mit dem Musiker steht, gehört die Anmeldung auf dieselbe Liste wie Personalplanung und Einkauf. Was sonst noch auf diese Liste gehört, steht im Überblick für Wirte.

Wonach der Tarif U-V rechnet

Größe des Raums

Gemessen wird von Wand zu Wand, samt Ein- und Aufbauten und samt Emporen oder Balkonen, soweit sie zur Veranstaltung gehören. Der Tarif geht in Stufen von 100 Quadratmetern.

Netto-Eintrittsgeld

Der Kartenpreis abzüglich enthaltener Umsatzsteuer und etwaiger Vorverkaufsgebühren. Sind Menü oder Getränkepauschale im Preis enthalten, zieht der Tarif diesen Anteil ab.

Dauer

Die Sätze gelten für Aufführungen bis zu acht Stunden. Dauert es länger, erhöhen sie sich je weitere zwei Stunden um 25 Prozent der Basisvergütung.

30,40 Euro netto je Veranstaltung nennt der GEMA-Tarif U-V in seiner ab dem 01.04.2026 gültigen Fassung als Mindestvergütung für einen Veranstaltungsraum bis 100 Quadratmeter bei einem Netto-Eintrittsgeld bis 1,69 Euro. Je weitere 0,85 Euro Netto-Eintrittsgeld kommen dort 8,70 Euro dazu. Mit jeder weiteren Stufe von 100 Quadratmetern wiederholen sich beide Beträge: für einen Raum bis 200 Quadratmeter nennt der Tarif 60,80 Euro Mindestvergütung und 17,40 Euro je weitere 0,85 Euro Eintrittsgeld. Auf die Nettobeträge kommt die Umsatzsteuer, derzeit 7 Prozent.

Ein Abend ohne Eintritt in einem kleinen Gastraum bewegt sich damit im Bereich einer einzelnen Zeche. Ins Gewicht fällt der Tarif dort, wo Eintritt genommen wird und der Raum groß ist. Für Aufführungen vor geladenen Gästen, etwa bei einem Firmenjubiläum ohne Eintritt, rechnet der Tarif anders: Dort werden die Netto-Aufwendungen für die Musik durch die Zahl der Gäste geteilt. Wer den Betrag für seinen Fall vorher wissen will, nutzt den Preisrechner im Onlineportal der GEMA; er rechnet mit denselben Angaben.

Griechischer Abend in einer Taverne, Gäste an den Tischen

Die Musikfolge nach dem Abend

Nach der Veranstaltung fehlt noch ein Schritt, den viele übersehen. Der Tarif U-V verweist auf das Verwertungsgesellschaftengesetz: Veranstalter von Live-Musik sind verpflichtet, nach der Veranstaltung eine Aufstellung der dargebotenen Werke zu übersenden, die Musikfolge oder Setlist.

Die Frist beträgt sechs Wochen. Kommt der Veranstalter ihr nicht nach, berechnet die GEMA zusätzlich 10 Prozent der tariflichen Vergütung, und der Anspruch auf die Liste bleibt trotzdem bestehen. Die Liste bekommen Sie beim Musiker, nicht bei der GEMA. Fragen Sie ihn am Abend danach, dann steht sie am nächsten Morgen in Ihrer Mail.

Die Musikfolge entscheidet auch, was am Ende abgerechnet wird: Vergütet wird nach dem Tarif U-V die Nutzung der Werke, deren Rechte die GEMA wahrnimmt. Bei traditionellem Repertoire ist das keine akademische Frage, und beantworten kann sie nur die GEMA selbst. Fragen Sie mit der Liste im Onlineportal nach, bevor Sie den Betrag als gesetzt ansehen.

Wenn aus dem einen Abend eine Reihe wird

Für Betriebe, die regelmäßig spielen lassen, sieht der Tarif Jahrespauschalverträge vor. Bis zehn Veranstaltungen im Kalenderjahr gibt es keinen Nachlass. Ab der elften sind es 10 Prozent, ab der 31. dann 14,5 Prozent, jeweils gerechnet ab der ersten Veranstaltung und bei jährlicher Vorauszahlung. Bei halbjährlicher Zahlung erhöhen sich die Sätze um 2,5 Prozent, bei vierteljährlicher um 5 Prozent.

Der Nachlass hängt daran, dass die Musiknutzungen fristgerecht über das Onlineportal gemeldet werden. Wer ohnehin einmal im Monat Livemusik plant, hat damit einen zweiten Grund, die Meldungen nicht liegenzulassen. Die GEMA ist dabei nur einer von mehreren Punkten: die Künstlersozialabgabe hängt an der Zahl der Veranstaltungen im Jahr, und an stillen Tagen kann ein Termin ganz ausfallen.

Häufige Fragen

Zahlt der Musiker oder der Wirt die GEMA-Vergütung für einen Live-Abend?

Die GEMA richtet ihre Unterlagen an den Veranstalter: Er meldet die Veranstaltung an, er reicht die Musikfolge ein, und nach seinen Angaben zu Raumgröße und Eintrittsgeld berechnet sich die Vergütung. Wer bei einem Abend im Lokal Veranstalter ist, gehört deshalb in die Absprache mit dem Musiker, bevor der Termin steht.

Reicht meine GEMA-Anmeldung für Hintergrundmusik auch für einen Live-Abend?

Nein. Die GEMA schreibt für die Gastronomie ausdrücklich, Veranstaltungen seien nicht über den Hintergrundmusikvertrag abgedeckt und müssten separat angemeldet werden.

Wonach berechnet die GEMA die Vergütung für einen Live-Abend?

Der Tarif U-V rechnet je Veranstaltung nach der Größe des Veranstaltungsraums und nach dem Netto-Eintrittsgeld. Für einen Raum bis 100 Quadratmeter nennt der Tarif bei einem Netto-Eintrittsgeld bis 1,69 Euro eine Mindestvergütung von 30,40 Euro netto; je weitere 0,85 Euro Netto-Eintrittsgeld kommen 8,70 Euro dazu.

Was ist eine Musikfolge und bis wann muss sie eingereicht werden?

Eine Musikfolge ist die Aufstellung der an dem Abend gespielten Werke. Der Tarif U-V verlangt sie innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung. Wer sie später oder gar nicht schickt, zahlt zusätzlich 10 Prozent der tariflichen Vergütung.

Lohnt sich ein Jahresvertrag, wenn ich öfter Livemusik habe?

Der Tarif U-V sieht Jahrespauschalverträge vor. Bis zehn Veranstaltungen gibt es keinen Nachlass, ab der elften 10 Prozent und ab der 31. dann 14,5 Prozent, jeweils gerechnet ab der ersten Veranstaltung und bei jährlicher Vorauszahlung.

Wenn Sie das geklärt haben: so laufen meine Abende

Ich spiele griechische Abende in Restaurants und Tavernen in München und in Bayern, einmalig oder als feste Reihe. Wie so ein Abend abläuft und was das Lokal dafür braucht, steht auf der Seite griechische Abende für Restaurants. Rufen Sie an, dann klären wir Raum, Besetzung und Termin in fünf Minuten.