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Livemusik im Restaurant: was Sie vorher klären

Was muss ich als Wirt klären, bevor bei mir Livemusik spielt?

Vor dem ersten Live-Abend im Restaurant sind die Anmeldung bei der GEMA, die Künstlersozialabgabe, die Anzeige bei der Gemeinde, der Lärmschutz gegenüber den Nachbarn, Sperrzeit und stille Tage sowie die Absprache mit dem Musiker zu klären.

Drei davon erledigen Sie vor dem Termin: GEMA, Künstlersozialabgabe und die Anzeige bei der Gemeinde. Zwei entscheiden sich am Abend selbst, nämlich die Lautstärke gegenüber den Nachbarn und die Frage, an welchem Tag und bis wann gespielt werden darf; dazu kommt ein Telefonat mit dem Musiker über Platz, Strom und Zeit.

Ein verbreiteter Irrtum steht gleich am Anfang: ein laufender Vertrag über Hintergrundmusik deckt einen Live-Abend nicht ab. Und die Künstlersozialabgabe hängt am gezahlten Honorar, nicht an der GEMA; das sind zwei getrennte Vorgänge.

Quellen: GEMA, Gastronomie (gema.de/de/musiknutzer/branchen/gastronomie); Künstlersozialkasse, Wer ist abgabepflichtig (kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/wer-ist-abgabepflichtig); Art. 19 LStVG, Art. 3 FTG, § 7 BayGastV und Bayerische Biergartenverordnung, alle über gesetze-bayern.de; TA Lärm vom 26. August 1998 über verwaltungsvorschriften-im-internet.de. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Stand dieser Seite: September 2026.

Was ist vor dem Termin zu erledigen?

Muss der Abend zur GEMA?

Melden Sie die Veranstaltung an, sobald der Termin mit dem Musiker steht: Ein laufender Vertrag über Hintergrundmusik trägt einen Live-Abend nicht. Wonach die GEMA dann rechnet und bis wann die Musikfolge bei ihr sein muss, steht unter GEMA bei Livemusik im Restaurant.

Wird die Künstlersozialabgabe fällig?

Zählen Sie zusammen, wie viele Abende mit Musikern Sie im Jahr planen und was dafür an Honoraren zusammenkommt: An diesen beiden Größen hängt die Abgabepflicht, und mit der GEMA hat sie nichts zu tun. Die beiden Schwellen und den Satz für dieses Jahr nennt Künstlersozialabgabe bei Livemusik in der Gastronomie.

Muss die Gemeinde Bescheid wissen?

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wie sie die Anzeige einer öffentlichen Vergnügung handhabt und ob Ihr Gastraum unter die Ausnahme für künstlerische und kulturelle Zwecke fällt. Die Anzeige selbst geht schriftlich oder elektronisch dorthin, spätestens eine Woche vor dem Abend.

Was entscheidet sich am Abend selbst?

Wie laut darf es werden?

Sagen Sie dem Musiker vorher, wie hellhörig das Haus ist, und legen Sie den lauteren Teil des Abends vor den Beginn der Nachtzeit. Welcher Richtwert bei Ihnen gilt, hängt am Gebiet und an der Uhrzeit, nicht an der Art der Musik; nachzulesen unter Lautstärke und Nachbarn bei Livemusik.

Gilt draußen dasselbe?

Nein. Klären Sie zuerst, ob Ihre Freifläche als Biergarten im Sinn der Bayerischen Biergartenverordnung gilt: dann endet die Musik dort zu einer festen Uhrzeit, die es für den Gastraum so nicht gibt. Woran das hängt, steht unter Livemusik im Biergarten in Bayern.

Wann fällt ein Termin ganz aus?

Streichen Sie den Karfreitag aus dem Kalender, bevor Sie einem Musiker einen Termin zusagen: An diesem Tag ist in Räumen mit Schankbetrieb keine Musik erlaubt. An den übrigen stillen Tagen kommt es auf das Programm an, das Sie planen. Welche Tage das sind, steht unter stille Tage in Bayern und Livemusik.

Und die Sperrzeit?

Die Sperrzeit sagt, wann der Betrieb schließt, nicht wann die Musik aufhört. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, welche Sperrzeit für Ihr Haus gilt: für einzelne Betriebe kann sie davon abweichen.

Was Sie mit dem Musiker klären

Platz und Strom

Wo sitzt oder steht der Musiker, und kommt dort eine Steckdose hin. Eine Bühne braucht es dafür nicht, eine ruhige Ecke reicht. Wer den Platz vorher festlegt, räumt am Abend keine Tische mehr um.

Dauer und Pausen

Wann geht es los, wie lange wird gespielt, wie viele Pausen. Zwei Sets mit einer Pause dazwischen sind ein einfacher Zuschnitt für einen Abend im Lokal. Halten Sie den Küchenschluss dagegen.

Lautstärke und Besetzung

Solo und Duo kommen ohne große Anlage aus, eine größere Besetzung nicht. Sagen Sie vorher, wie hellhörig das Haus ist. Wer das vorher sagt, muss am Abend niemanden bitten, leiser zu spielen.

Griechischer Abend in einer Taverne, Gäste an den Tischen

Ein erster Abend ist kein Vertrag

Ein einzelner Termin zum Ausprobieren ist ein üblicher Anfang: Sie sehen, was der Raum und Ihr Publikum daraus machen, und binden sich an nichts. Alles Weitere, etwa eine feste Reihe mit gleichem Wochentag, ergibt sich danach.

Praktisch heißt das: Anmeldungen vor dem Termin erledigen, Lautstärke und Endzeit vorher mit dem Musiker besprechen und die Nachbarn wissen lassen, dass an diesem Abend gespielt wird. Wie ein solcher Abend abläuft, steht auf der Seite griechische Abende für Restaurants.

Häufige Fragen

Brauche ich für Livemusik eine eigene GEMA-Anmeldung, wenn ich schon Hintergrundmusik gemeldet habe?

Ja. Die GEMA schreibt, dass Veranstaltungen nicht über den Hintergrundmusikvertrag abgedeckt sind und separat angemeldet werden müssen, auch wenn ein Vertrag für Hintergrundmusik besteht.

Muss ich einen Live-Abend bei der Gemeinde anzeigen?

Ja. Art. 19 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes verlangt für eine öffentliche Vergnügung die Anzeige bei der Gemeinde, unter Angabe von Art, Ort, Zeit und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer, spätestens eine Woche vorher, schriftlich oder elektronisch. Für künstlerische und kulturelle Zwecke entfällt sie, sofern die Vergnügung in Räumen stattfindet, die für Veranstaltungen dieser Art bestimmt sind. Ob Ihr Gastraum dazu zählt, klären Sie am besten bei Ihrer Gemeinde.

Wann muss die Musik aufhören?

Im Biergarten spätestens um 22.00 Uhr, so steht es in der Bayerischen Biergartenverordnung. Für den Innenraum nennen weder die Biergartenverordnung noch die TA Lärm eine Uhrzeit für das Ende der Musik. Dort zählen die Immissionsrichtwerte, und die liegen in der Nachtzeit deutlich niedriger als tagsüber. Diese Nachtzeit beginnt nach Nr. 6.4 der TA Lärm um 22.00 Uhr; unter besonderen örtlichen oder betrieblichen Verhältnissen kann sie um bis zu eine Stunde verschoben werden.

Ist die Sperrzeit das Ende der Musik?

Nein. Die allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Wann die Musik enden muss, folgt aus dem Lärmschutz, nicht aus der Sperrzeit.

An welchen Tagen darf keine Livemusik laufen?

Das Bayerische Feiertagsgesetz nennt neun stille Tage, darunter Karfreitag, Allerheiligen und den Heiligen Abend. Am Karfreitag darf in Räumen mit Schankbetrieb keine Musik gespielt werden, gleich welcher Art.

Wenn ein griechischer Abend dazu passt

Ich spiele griechische Abende in Restaurants und Tavernen in München und in Bayern, solo, im Duo oder mit meiner Gruppe. Zum Essen bleibe ich zurückhaltend, später wird daraus ein Abend, an dem mitgesungen wird. Was zu Ihrem Raum passt, klären wir am Telefon. Mehr dazu auf der Seite griechische Abende für Restaurants und Tavernen.